Brut- und Setzzeit im Überwald


Der Frühling naht und mit ihm blühende Pflanzen und wohltuende Wärme: Dies ist für unsere Wildtiere die ideale Zeit, sich fortzupflanzen.  Der genetisch bedingte Jagdinstinkt unserer Hunde ist in diesem Zeitraum allerdings eine Gefahr für die Wildtiere und deren Jungtiere.  Selbst bei der kurzen Verfolgung eines trächtigen Tieres, kann es durch den Stress eine Fehlgeburt erleiden – auch das bloße Aufscheuchen von brütenden Vögeln, kann zur Folge haben, dass die Eier im Gelege auskühlen oder von anderen Tieren zerstört werden. Eine Anleinpflicht gewährleistet in dem überschaubaren Zeitraum somit ein gutes und konfliktfreies Miteinander zwischen unseren Vierbeinern und den Tieren in der Natur.

Der Ordnungsbehördenbezirk Überwald informiert im Zuge dessen über den Beginn der alljährlichen Brut- und Setzzeit ab dem 01.03.2023 bis zum 31.07.2023. Während dieser Zeit sind alle Hunde im Wald, in Feld und Flur (Äcker, Streuobstwiesen, bestellte und unbestellte Wiesen und Weiden, Gewässer, Wege, Gräben usw.) im Gemarkungsgebiet der Gemeinden Abtsteinach, Grasellenbach und Wald-Michelbach an der Leine zu führen. Ausgenommen von der Anleinpflicht sind nur Diensthunde von Behörden, Behindertenbegleithunde, Blindenführerhunde, Hunde des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes sowie Jagd- und Herdengebrauchshunde im Rahmen ihres zweckentsprechenden Einsatzes oder ihrer Ausbildung. Wer dennoch seinen Hund vom 01.03. bis zum 31.07. in den entsprechenden Bereichen unangeleint laufen lässt, riskiert ein Bußgeld.

Allerdings muss der eigene Vierbeiner während dieser Zeit entgegen der weit verbreitenden Meinung keineswegs unausgelastet oder unzufrieden sein. Je nach rassespezifischen Bedürfnissen ist das Joggen mit Hund eine ausgezeichnete Alternative, bewegungsfreundliche Vierbeiner auch mit Leine körperlich auszulasten. Die geistige Auslastung kann außerdem mit einfachen Mitteln (Suchspielen oder Geschicklichkeitsspielen) in den eigenen vier Wänden stattfinden.

Wir appellieren auch an alle Nicht-Hundehalter, während dieser Zeit besondere Rücksicht auf unsere Wildtiere zu nehmen und sich nicht außerhalb der Waldwege aufzuhalten.