Politische Gremien

Politische Gremien

Allgemeines

Als juristische Person handelt die Gemeinde durch ihre Organe (Gremien). Seit der Auflösung zahlreicher kleiner Gemeinden im Zuge der kommunalen Gebietsreform Anfang der siebziger Jahre und der Anpassung des Kommunalrechts an die dadurch geschaffenen tatsächlichen Verhältnisse gilt für alle hessischen Gemeinden ein einheitliches Verfassungssystem, die sogenannte unechte Magistratsverfassung.

Organe der Gemeinde sind: die Gemeindevertretung (in Städten Stadtverordnetenversammlung), der Gemeindevorstand (in Städten Magistrat), die Ausschüsse der Gemeindevertretung und die Ortsbeiräte.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wald-Michelbach besteht aus 37 Mitgliedern. Die Zahl richtet sich nach der Einwohnerzahl und ergibt sich aus der Hessischen Gemeindeordnung. Seit der Kommunalwahl vom 14.03.2021 stellt sich die Sitzverteilung wie folgt dar:

  • CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands): 9
  • SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands): 8
  • FW (Freie Wähler): 7
  • AKB (Affolterbach-Kocherbacher Bürgervereinigung): 4
  • BFW (Bürger für Wald-Michelbach): 3
  • GRÜNE (Bündnis '90 / Die Grünen): 3
  • FDP (Freie Demokratische Partei): 3








Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten und überwacht die gesamte Verwaltung.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Wald-Michelbach besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, dem I. Beigeordneten und weiteren neun Beigeordneten. Die Zahl der Beigeordneten ist in der Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Derzeit stellen die CDU den I. und einen weiteren, die SPD 2, die FW 2 und die BFW, die AKB, die FDP und die GRÜNEN je eine(n) Beigeordnete(n).

Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde.

Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse kann die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden. In der Gemeinde Wald-Michelbach gibt es folgende drei Ausschüsse:

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Bau- und Umweltausschuss 
  • Jugend-, Senioren-, Sport- und Kulturausschuss

Alle Ausschüsse bestehen aus elf Mitgliedern.

In allen neun Ortsteilen der Gemeinde Wald-Michelbach gibt es Ortsbeiräte. Die Einrichtung von Ortsbeiräten ist in der Hauptsatzung geregelt. Sie bestehen - je nach Einwohnerzahl - aus drei, fünf bzw. sieben Mitgliedern. Der Vorsitzende des Ortsbeirats trägt die Bezeichnung Ortsvorsteher. Für die beiden Ortsteile Ober- und Unter-Schönmattenwag gibt es einen gemeinsamen Ortsbeirat.

Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen, zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen ortsbezirksbezogenen Angelegenheiten.

Näheres zu den gemeindlichen Gremien finden Sie im Bürgerinfoportal.