Aufruf an die Pferdehalter


Leider gingen bei der Gemeindeverwaltung mehrere Beschwerden ein, dass die Hinterlassenschaften von Pferden (Pferdeäpfel) auf der Straße nicht beseitigt werden.

Natürlich kann es während des Ausritts nicht vermieden werden, dass sich das Pferd erleichtern muss, jedoch sind Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer in der Regel nicht sehr angetan von den Hinterlassenschaften der Pferde.

Und tatsächlich sind Sie als Reiter auch dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften zu beseitigen, da Sie sonst gegen § 32 Abs. 1 StVO verstoßen.

Demnach ist es verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert wird. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.

Deshalb fordern wir Sie auf, die Hinterlassenschaften immer zu beseitigen, wenn Pferde im Straßenverkehr geführt werden, um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.