News

Akute Wald- und Flächenbrandgefahr


Aus gegebenem Anlass – bislang kam es bereits zu zwei Waldbränden im Gemeindegebiet – weist die Gemeinde Wald-Michelbach aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen auf die derzeit erheblich erhöhte Wald- und Flächenbrandgefahr hin.

Die Böden, Wiesen, Felder und Wälder sind stark ausgetrocknet. Bereits ein kleiner Funke, eine achtlos weggeworfene Zigarette oder ein über trockenem Gras abgestelltes Fahrzeug kann einen Brand auslösen.

Grillverbot auf öffentlichen Flächen

Aufgrund der erheblichen Brandgefahr untersagt die Gemeinde Wald-Michelbach ab sofort und bis auf Weiteres das Grillen auf allen öffentlichen Grillplätzen, in Parkanlagen und auf gemeindeeigenen Grünflächen. Dies gilt auch für mitgebrachte Grills und Einweggrills.

Zum Schutz der Bevölkerung, der Natur und der Einsatzkräfte bittet die Gemeinde dringend um die Beachtung folgender Verhaltensregeln:

  • Kein Grillen auf öffentlichen Flächen: Nutzen Sie keine öffentlichen Grillplätze und bringen Sie keine Grills oder Einweggrills in Wälder, Parks oder auf gemeindeeigene Grünflächen mit.
  • Nicht rauchen: Im Wald gilt Rauchverbot. Werfen Sie insbesondere keine Zigaretten oder Zigarettenkippen aus Fahrzeugen.
  • Kein offenes Feuer: Entzünden Sie weder im Wald noch in unmittelbarer Waldnähe offene Feuer.
  • Zufahrten freihalten: Waldzufahrten, Feldwege, Schranken und Zufahrten zu Löschwasserentnahmestellen müssen für Feuerwehr und Rettungsdienste jederzeit frei bleiben.
  • Fahrzeuge sicher abstellen: Parken Sie Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras, trockenem Laub oder Unterholz. Heiße Fahrzeugteile können einen Brand auslösen.
  • Keine Glasabfälle zurücklassen: Flaschen, Glasscherben und sonstiger Müll gehören nicht in Wald und Flur.


Weiterhin sorgsam mit Trinkwasser umgehen

Auch die Wassersituation bleibt aufgrund der seit Wochen anhaltenden Trockenheit angespannt. Die Trinkwasserversorgung der Wald-Michelbacher Bevölkerung ist weiterhin sichergestellt. Die Verbrauchsmengen sind jedoch nach wie vor hoch.

Gleichzeitig müssen bei Wald-, Flächen- oder Gebäudebränden kurzfristig erhebliche Mengen an Löschwasser zur Verfügung stehen. Kommt es zusätzlich zu einem größeren Rohrbruch oder einer anderen Störung im Leitungsnetz, können die vorhandenen Wasservorräte schnell zurückgehen.

Die Gemeinde bittet deshalb weiterhin darum, auf alle nicht zwingend notwendigen Trinkwasserentnahmen zu verzichten. Hierzu gehören insbesondere: 

  • das Befüllen oder Nachfüllen privater Schwimmbecken und Pools,
  • das Waschen von Fahrzeugen,
  • das Bewässern von Rasen-, Garten- und größeren Grünflächen,
  • das Reinigen von Hofflächen, Terrassen oder Gebäuden mit Trinkwasser.


Bei einer weiteren Verschärfung der Situation behält sich die Gemeinde vor, öffentliche Entnahmestellen, beispielsweise auf Friedhöfen oder an öffentlichen Brunnen, zeitweise vom Netz zu nehmen.

Was ist im Ernstfall zu tun?

Wer ein Feuer oder eine ungewöhnliche Rauchentwicklung bemerkt, verständigt bitte unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112.

Nennen Sie dabei möglichst genau:

  • den Ort des Brandes,
  • die Art und das Ausmaß der Rauch- oder Feuerentwicklung,
  • gut erkennbare Wege, Gebäude oder sonstige Orientierungspunkte.


Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr und unternehmen Sie keine eigenen Löschversuche, wenn sich das Feuer bereits ausgebreitet hat.

Die Gemeinde Wald-Michelbach dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Aufmerksamkeit, ihr verantwortungsvolles Verhalten und ihre Unterstützung. Jeder vermiedene Funke und jeder eingesparte Liter Wasser können derzeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Gemeinde leisten.